Unfallversicherung Schweiz 2026
Schutz vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Ob im Beruf oder in der Freizeit – wir finden die passende Deckung für Sie.
Optimaler Schutz bei Unfällen – privat und beruflich
Ein Unfall kann das Leben von heute auf morgen verändern. Während Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch über den Betrieb versichert sind (UVG), gibt es oft Lücken bei den Leistungen, insbesondere bei hohen Einkommen oder dem Wunsch nach privater Spitaldeckung. Für Selbstständige, Hausfrauen, Rentner oder Kinder muss der Unfallschutz individuell geregelt werden – meist über die Krankenkasse oder eine private Unfallversicherung. Eine gute Unfallversicherung übernimmt nicht nur Heilungskosten, sondern zahlt auch Taggelder oder Renten bei Invalidität.
- ✔ Heilungskosten: Weltweite Deckung von Arzt- und Spitalkosten nach einem Unfall.
- ✔ Lohnfortzahlung: Taggelder zur Sicherung des Lebensstandards bei Erwerbsausfall.
- ✔ UVG-Ergänzung: Zusatzleistungen für Spitalaufenthalte (Halbprivat/Privat).
- ✔ Invaliditätskapital: Einmalige Kapitalzahlung bei bleibenden körperlichen Schäden.
- ✔ Bergungskosten: Übernahme von Rettungs- und Suchaktionen im In- und Ausland.
Wichtige Fragen zur Unfallversicherung
Ja, wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind Sie obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle (NBU) versichert. Bei weniger als 8 Stunden sind Sie nur gegen Berufsunfälle versichert.
Hausfrauen, Kinder, Studenten und Rentner müssen das Unfallrisiko über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) einschliessen. Die Leistungen sind dort jedoch auf die Heilungskosten beschränkt.
Die obligatorische Versicherung deckt den Lohn nur bis zu einem Maximum von 148'200 CHF ab. Ein Zusatz deckt höhere Löhne ab und bietet oft Leistungen wie die private Abteilung im Spital für die Angestellten.
Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht beabsichtigtes, schädigendes Einwirken eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den Körper. Alles andere gilt rechtlich meist als Krankheit, was andere Versicherungen (KTG) betrifft.
Ja, die Leistungen der Schweizer Unfallversicherung gelten weltweit, wobei die Kostengutsprache im Ausland oft auf den doppelten Betrag der Schweizer Kosten begrenzt ist.
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