Ratenabsicherung: Sicherheit für Ihre Finanzierung
Schützen Sie sich und Ihre Familie vor unvorhersehbaren Ereignissen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
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Warum eine Ratenabsicherung sinnvoll ist
Ein Kredit läuft oft über mehrere Jahre. In dieser Zeit kann viel passieren. Mit einer Ratenabsicherung (Restschuldversicherung) stellen Sie sicher, dass Ihre monatlichen Verpflichtungen auch dann gedeckt sind, wenn Ihr Einkommen aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit wegbricht. So bewahren Sie Ihre finanzielle Freiheit auch in schwierigen Zeiten.
- 🛡️ Schutz bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
- 🛡️ Übernahme der Raten bei Erwerbsunfähigkeit
- 🛡️ Finanzielle Entlastung der Angehörigen im Todesfall
- 🛡️ Günstige Prämien direkt in die Rate integriert
Sorgenfrei finanzieren ohne Risiko
Die Ratenabsicherung ist die ideale Ergänzung zu Ihrem Privatkredit. Sie springt genau dann ein, wenn Sie Unterstützung am dringendsten benötigen. Der Abschluss erfolgt unkompliziert zusammen mit Ihrem Kreditantrag, ohne aufwendige medizinische Prüfungen in den meisten Fällen.
Berechnen Sie mit unserem Tool, wie sich eine Absicherung auf Ihre monatliche Belastung auswirkt. Ein kleiner Beitrag für ein grosses Plus an Sicherheit und Seelenfrieden.
Jetzt Kredit mit Schutz berechnenUmfassender Schutz
Die Versicherung übernimmt die Rückzahlung Ihrer Kreditraten bei Arbeitsunfähigkeit nach einer kurzen Wartefrist, damit Sie sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Einfache Integration
Die Prämie wird transparent ausgewiesen und bequem mit Ihrer monatlichen Kreditrate verrechnet. Alles aus einer Hand für Ihre maximale Bequemlichkeit.
Fragen zur Ratenabsicherung
Konditionen: Laufzeiten von 12 bis 120 Monaten. Effektiver Jahreszins ab 3.90% bis maximal 9.96%.
Repräsentatives Berechnungsbeispiel: Bei einem Nettokreditbetrag von CHF 15'000 mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einem effektiven Jahreszins von 3.90%, belaufen sich die Gesamtzinskosten auf CHF 293.00 (Bruttokreditbetrag CHF 15'293.00).
Gesetzlicher Hinweis: Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).