Unfallversicherung: Schutz bei Unfällen

Wer ist über die Krankenkasse versichert und wer über den Arbeitgeber? Wir klären die wichtigsten Unterschiede für Ihren optimalen Schutz.

Unfalldeckung in der Krankenkasse

Wer mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig ist, ist automatisch nach UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Doch was ist mit Kindern, Studenten, Hausfrauen oder Selbstständigen? Diese Personen müssen das Unfallrisiko zwingend in ihre Grundversicherung einschliessen. Ohne diesen Einschluss fehlen wichtige Leistungen bei medizinischen Behandlungen nach einem Sturz oder Aufprall.

  • Für Kinder & Studenten: Obligatorischer Einschluss in der Grundversicherung.
  • Für Arbeitslose: Deckung über die SUVA (sofern Anspruch auf ALV besteht).
  • Nichterwerbstätige: Hausfrauen/Hausmänner müssen sich über die Krankenkasse versichern.
  • Franchise & Selbstbehalt: Bei Unfällen über die Krankenkasse fallen diese Kosten an.
  • Zusatzschutz: Ergänzen Sie Deckungen für Spitalaufenthalte nach Unfällen.
Unfallversicherung Schutz Schweiz

Wichtige Fragen zum Unfallschutz

Was passiert, wenn ich meinen Job kündige?

Die Deckung über Ihren Arbeitgeber endet 31 Tage nach Ihrem letzten Arbeitstag. Danach müssen Sie das Unfallrisiko bei Ihrer Krankenkasse anmelden oder eine Abredeversicherung abschliessen.

Zahlt die Unfallversicherung der Krankenkasse auch Lohnausfall?

Nein. Der Einschluss bei der Krankenkasse deckt nur die Heilungskosten (Arzt, Spital, Medikamente). Ein Taggeld (Lohnersatz) ist hier nicht enthalten.

Warum haben Kinder immer den Unfalleinschluss?

Da Kinder nicht erwerbstätig sind, können sie nicht über einen Arbeitgeber versichert sein. Daher ist der Einschluss in der Krankenkasse für alle Kinder in der Schweiz zwingend.

Was ist eine Abredeversicherung?

Wenn Sie eine Arbeitspause einlegen (z.B. Weltreise), können Sie Ihren UVG-Schutz vom Arbeitgeber für bis zu 6 Monate verlängern. Dies ist oft günstiger und bietet bessere Leistungen als die Krankenkasse.

Wer braucht welchen Unfallschutz?

Finden Sie heraus, wie Sie aktuell versichert sein sollten.

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Kinder & Schüler

Einschluss in die Grundversicherung ist obligatorisch.

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Arbeitnehmer

Versichert über den Betrieb (LAA/UVG). Kein Einschluss in KK nötig.

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Nichterwerbstätige

Hausfrauen, Rentner und Studenten müssen sich über die Krankenkasse schützen.

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Unfallschutz richtig einstellen?

Haben Sie den Job gewechselt oder sind Sie neu selbstständig? Wir prüfen, ob Ihr Unfallschutz aktuell korrekt hinterlegt ist, um Kosten zu sparen.