Unfallversicherung: Schutz bei Unfällen
Wer ist über die Krankenkasse versichert und wer über den Arbeitgeber? Wir klären die wichtigsten Unterschiede für Ihren optimalen Schutz.
Unfalldeckung in der Krankenkasse
Wer mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig ist, ist automatisch nach UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Doch was ist mit Kindern, Studenten, Hausfrauen oder Selbstständigen? Diese Personen müssen das Unfallrisiko zwingend in ihre Grundversicherung einschliessen. Ohne diesen Einschluss fehlen wichtige Leistungen bei medizinischen Behandlungen nach einem Sturz oder Aufprall.
- ✔ Für Kinder & Studenten: Obligatorischer Einschluss in der Grundversicherung.
- ✔ Für Arbeitslose: Deckung über die SUVA (sofern Anspruch auf ALV besteht).
- ✔ Nichterwerbstätige: Hausfrauen/Hausmänner müssen sich über die Krankenkasse versichern.
- ✔ Franchise & Selbstbehalt: Bei Unfällen über die Krankenkasse fallen diese Kosten an.
- ✔ Zusatzschutz: Ergänzen Sie Deckungen für Spitalaufenthalte nach Unfällen.
Wichtige Fragen zum Unfallschutz
Die Deckung über Ihren Arbeitgeber endet 31 Tage nach Ihrem letzten Arbeitstag. Danach müssen Sie das Unfallrisiko bei Ihrer Krankenkasse anmelden oder eine Abredeversicherung abschliessen.
Nein. Der Einschluss bei der Krankenkasse deckt nur die Heilungskosten (Arzt, Spital, Medikamente). Ein Taggeld (Lohnersatz) ist hier nicht enthalten.
Da Kinder nicht erwerbstätig sind, können sie nicht über einen Arbeitgeber versichert sein. Daher ist der Einschluss in der Krankenkasse für alle Kinder in der Schweiz zwingend.
Wenn Sie eine Arbeitspause einlegen (z.B. Weltreise), können Sie Ihren UVG-Schutz vom Arbeitgeber für bis zu 6 Monate verlängern. Dies ist oft günstiger und bietet bessere Leistungen als die Krankenkasse.
Wer braucht welchen Unfallschutz?
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Nichterwerbstätige
Hausfrauen, Rentner und Studenten müssen sich über die Krankenkasse schützen.
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